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   BGH, 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11   

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https://dejure.org/2011,4213
BGH, 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11 (https://dejure.org/2011,4213)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11 (https://dejure.org/2011,4213)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2011 - AnwZ (Brfg) 41/11 (https://dejure.org/2011,4213)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11
    Im Hinblick auf die mit Wirkung zum 1. September 2009 erfolgte Änderung des Verfahrensrechts ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - hier also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids (§ 68 VwGO) - abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem gesonderten Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, juris Rn. 9 ff.).
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11
    Schon der Umstand, dass der Kläger trotz seines behaupteten Aktivvermögens beträchtliche Verbindlichkeiten nicht ordnungsgemäß getilgt oder bedient hat, sondern seine Gläubiger veranlasst hat, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn zu ergreifen, die bei Abschluss des Widerrufsverfahrens noch andauerten, belegt die ungeordneten Vermögensverhältnisse des Klägers sowohl bei Ausspruch des Zulassungswiderrufs als auch bei Zurückweisung seines hiergegen gerichteten Widerspruchs (vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10

    Die Nichtberücksichtigung einer eventuellen späteren Verbesserung der

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2015 - 1 AGH 42/14

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschl. v. 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11 Rn. 7; Beschl. v. 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 28/12, Rn. 5) belegt bereits der Umstand, dass der Rechtsanwalt - auch im Falle behaupteten Aktivvermögens - Verbindlichkeiten nicht ordnungsgemäß tilgt oder bedient, sondern seine Gläubiger veranlasst, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn zu ergreifen, die bei Abschluss des Widerrufsverfahrens noch andauern, das Vorliegen ungeordneter Vermögensverhältnisse.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - 1 AGH 35/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Ungeordnete

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Beschluss vom 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11 Rz 7 sowie Beschluss vom 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 28/12 Rz 5 ) belegt schon der Umstand, dass der Rechtsanwalt trotz seines behaupteten Aktivvermögens Verbindlichkeiten nicht ordnungsgemäß getilgt oder bedient hat, sondern seine Gläubiger veranlasst hat, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn zu ergreifen, die bei Abschluss des Widerrufsverfahrens noch andauerten, die ungeordneten Vermögensverhältnisse.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 24.05.2013 - 1 AGH 25/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Dass der Kläger zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheides über solches Vermögen verfügte, dass dies ggf. den Vermögensverfall entfallen ließe (vgl. dazu BGH Beschl. v. 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11), ist nicht dargelegt worden.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - 1 AGH 22/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Dass der Kläger zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheides über solches Vermögen verfügte, dass dies ggf. den Vermögensverfall entfallen ließe (vgl. dazu BGH Beschl. v. 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11), ist nicht hinreichend dargelegt worden.
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